"Highlights" im Familienrecht
Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Familienrecht (5 h)
Diese Veranstaltung wird unter Einhaltung der gültigen Corona-Regeln in Präsenzform stattfinden.
Sie werden an Einzeltischen platziert. Am Tisch muss keine Maske getragen werden.
Achtung: Es gelten die "3-G-Regeln". Voraussetzung für den Einlass zur Veranstaltung ist:
- der gültige Nachweis einer vollständigen Impfung (zzgl. 14 Tagen) oder
- der gültige Nachweis einer Genesung (PCR Test, nicht älter als 6 Monate, nicht jünger als 1 Monat) oder
- ein aktueller Covid-19 test eines offiziellen Testzentrums mit negativem Testergebnis (PCR Test oder Antigentest nicht älter als 24 h)
Inhalt:
1. Unterhalt in Zeiten von Corona
2. Haftungsfalle Abänderung unter Berücksichtigung der Coronoaauswirkungen
3. Ehebedingte Vorteile - ehebedingte Nachteile
a) § 1578b BGB
b) bei Krankenvorsorgeunterhalt
c) bei Eheverträgen
4. Ehegattenunterhalt: Ist eine konkrete Bedarfsbemessung noch notwendig?
5. Kindesunterhalt bei hohen Einkünften
6. Unternehmen, freiberufliche Praxen und kleine und mittelständische Betriebe (KMU) richtig bewerten
7. Aktuelle Entscheidungen
Referent:
Dieter Büte, Rechtsanwalt, Richter am OLG Celle a.D., Hamburg
Status:
Kursnr.: 21-12555
Beginn: Fr. 10.09.2021, 13:00 Uhr
Dauer: 5 Zeitstunden
Kursort: Mainhaus - Stadthotel Frankfurt
Gebühr: 255,85 € (215,00 € Netto)
Lange Straße 26
60311 Frankfurt am Main
HERA Fortbildungs GmbH
der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
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Fax: 069 77 06 24 - 22
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