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Live-Online-Seminar: Restruktierung nach SanInsFoG und STaRUG

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Handels- und Gesellschafts- oder Insolvenzrecht (2,5 h)


Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile  Internetverbindung.

Sie erhalten dann am Dienstag, den 08. Juni 2021 weitere Informationen und den Zugangs-Link, mit dem Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung  in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.


Inhalt:


Mit dem Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz vom 22. Dezember 2020 hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote („Restrukturierungs-Richtlinie“) erstmals ein Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahren eingeführt, das ohne die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens durch Mehrheitsentscheidungen Eingriffe in die Rechte der Gläubiger ermöglicht. Kern der Neuregelung ist der Restrukturierungsplan, mit dem sowohl sog. Restrukturierungsforderungen als auch sog. Absonderungsanwartschaften geregelt werden können. Das schuldnerische Unternehmen hat die Möglichkeit, die Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens ggf. auch ohne die Einschaltung des Gerichts zu nutzen. Im Erfolgsfall endet das Verfahren mit einem gerichtlich bestätigten Restrukturierungsplan. An der Erarbeitung und Durchsetzung des Restrukturierungsplans kann ein von Amts wegen zu bestellender oder fakultativer Restrukturierungsbeauftragter mitwirken. Zudem wird die bislang unbekannte Möglichkeit einer sog. Sanierungsmoderation geschaffen. Änderungen in der Insolvenzordnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Einordnung von Steuerforderungen aus der vorläufigen Eigenverwaltung und der vollständigen Neugestaltung der Vorschriften über die vorläufige Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren schließen sich an.
Sowohl für Rechtsanwälte, die als Insolvenzverwalter tätig sind, als auch Rechtsanwälte, die Unternehmen in der Krise beraten oder durch Sanierung begleiten, führen die Neuregelungen zu einer Erweiterung des Beratungsbedarfs, aber auch zu steigenden Haftungsrisiken für die Berater, da sich aus dem StaRUG auch neue Hinweis- und Warnpflichten für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ergeben.
Schwerpunkte der Veranstaltung werden sein:
-        Stabilisierungs- und Restrukturierungsinstrumente
-        Person und Auswahl des Restrukturierungsbeauftragten
-        Frühwarnsysteme
-        Einschränkung der Insolvenzanfechtung
-        Hinweis- und Warnpflichten von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
-        Neugestaltung des vorläufigen Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahrens
Die sich aus dem SanInsFoG ergebenden Neuerungen im Bereich des Haftung der Geschäftsleiter, insbesondere § 15b InsO, werden in der Folgeveranstaltung am 17. Juni 2021 behandelt.


Referent:


Prof. Dr. Jens M. Schmittmann lehrt Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management Essen. Er ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie Steuerberater und Mitglied des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs. Darüber verfügt er über mehr als 15 Jahre Erfahrung als Insolvenzverwalter für die Insolvenzgerichte Essen und Dortmund.


Status: Kurs abgeschlossen

Kursnr.: 21-12666

Beginn: Do. 10.06.2021, 17:00 Uhr

Dauer: 2,50 Zeitstunden

Kursort: Online-Seminar

Gebühr: 141,61 € (119,00 € Netto)

Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.

Datum
10.06.2021
Uhrzeit
17:00 - 19:30 Uhr
Ort
Online-Seminar



Abgelaufen


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