Der Schutz vor Haftung im Arbeitsrecht
Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Arbeits- und Sozialrecht (5h)
Wir bieten Ihnen dieses Seminar als ein sog. Hybridseminar an. Eine begrenzte Teilnehmerzahl kann in Präsenz teilnehmen.
Eine Online-Teilnahme buchen Sie bitte hier unter der Kurs-Nr. 23-R122W
Inhalt:
Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Haftung aus einer betrieblichen Tätigkeit hat sich im Laufe der Zeit zu einem Kernanliegen des Arbeitsrechts entwickelt.
Verwirklicht wird dieses Ziel durch die Haftungsprivilegien des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts sowie mittels der inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung.
Zusammen fügt sich dies zu einem System des Beschäftigtenschutzes in allen denkbaren Konstellationen betrieblich veranlasster Schäden.
Die Fortbildungsveranstaltung möchte dieses Schutzkonzept verdeutlichen und damit einen Wegweiser durch den komplexen Bereich der Arbeitnehmerhaftung bieten.
Adressatenkreis: Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Referent: Prof. Dr. Dirk Zeranski, Professor für Sozial- und Arbeitsrecht an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg.
Status:
Kursnr.: 23-R122P
Beginn: Fr. 17.03.2023, 10:00 Uhr
Dauer: 5 Zeitstunden
Kursort: Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Gebühr: 279,65 € (235,00 € Netto)
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
HERA Fortbildungs GmbH
der Hessischen Rechtsanwaltschaft
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