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Schenkungsrückforderung und Schenkungswiderruf - Die Rückabwicklung vorweggenommener Erbfolgen durch Schenkungsrückforderung und Schenkungswiderruf

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Familien- und Erbrecht (7,5 h)

Wir werden Ihnen dieses Seminar als Hybrid-Veranstaltung anbieten.

Eine begrenzte Teilnehmerzahl kann vor Ort in Präsenz teilnehmen. Darüber hinaus ist eine Online-Teilnahme möglich.


Bitte buchen Sie eine Online-Teilnahme hier unter der Kurs-Nr.23-R123W.


Inhalt:


Vorweggenommene Erbfolgen durch Rechtgeschäfte unter Lebenden erfreuen sich in der Pra­xis einer gro­ßen Beliebtheit.
Tatsächlich wird inzwischen mehr Vermö­gen verschenkt als ver­erbt. Zwar sind antizipierte Erbfolge und Schenkung nicht zwingend deckungsgleich, doch be­steht die vor­weg­genommene Erbfolge typischerweise zu einem nicht unerheblichen Teil aus einer Schen­kung.
Jene Schenkung kann bei einer Verarmung des Schenkers sowie im Falle groben Un­danks des Beschenkten von dem Schenker nach Maßgabe der §§ 528 bis 534 BGB zurück­gefordert werden.
Die Fortbildungsveranstaltung behandelt unter Berücksichtigung der dazu ergangenen umfangreichen Recht­sprechung die wichtigsten zivilrechtlichen Fragen die­ser beiden Anwen­dungs­fälle der Rückab­wicklung einer sowohl schuldrechtlich als auch ding­lich in jeder Hinsicht wirksamen Schen­kung.


Die Veranstaltung wendet sich neben den Fachanwältinnen und Fachanwälten des Erbrechts auch an die Fachkolleginnen und Kollegen des Familienrechts. Denn ein Schen­­kungs­widerruf gemäß § 530 BGB spiegelt typischerweise familiäre Konflikte wider und im Falle einer Schen­kungsrückforderung wegen Verarmung sind Kenntnisse des § 528 BGB im Hinblick auf nach­rangige Unterhaltsansprüche geboten.  

     

Referent: Prof. Dr. Dirk Zeranski, Professor für Sozial- und Arbeitsrecht an der Hochschule für An­ge­wandte Wissenschaften Hamburg.


Status: Anmeldung möglich

Kursnr.: 23-R123P

Beginn: Fr. 20.10.2023, 09:00 Uhr

Dauer: 7,50 Zeitstunden

Kursort: Frankfurt a. Main oder Offenbach

Gebühr: 327,25 € (275,00 € Netto)

Frankfurt oder Offenbach


Datum
20.10.2023
Uhrzeit
09:00 - 18:00 Uhr
Ort
Frankfurt a. Main oder Offenbach





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der Hessischen Rechtsanwaltschaft


Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

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