Schenkungsrückforderung und Schenkungswiderruf - Die Rückabwicklung vorweggenommener Erbfolgen durch Schenkungsrückforderung und Schenkungswiderruf
Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Familien- und Erbrecht (7,5 h)
Wir werden Ihnen dieses Seminar als Hybrid-Veranstaltung anbieten.
Eine begrenzte Teilnehmerzahl kann vor Ort in Präsenz teilnehmen. Darüber hinaus ist eine Online-Teilnahme möglich.
Bitte buchen Sie eine Online-Teilnahme hier unter der Kurs-Nr.23-R123W.
Inhalt:
Vorweggenommene Erbfolgen durch Rechtgeschäfte unter Lebenden erfreuen sich in der Praxis einer großen Beliebtheit.
Tatsächlich wird inzwischen mehr Vermögen verschenkt als vererbt. Zwar sind antizipierte Erbfolge und Schenkung nicht zwingend deckungsgleich, doch besteht die vorweggenommene Erbfolge typischerweise zu einem nicht unerheblichen Teil aus einer Schenkung.
Jene Schenkung kann bei einer Verarmung des Schenkers sowie im Falle groben Undanks des Beschenkten von dem Schenker nach Maßgabe der §§ 528 bis 534 BGB zurückgefordert werden.
Die Fortbildungsveranstaltung behandelt unter Berücksichtigung der dazu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung die wichtigsten zivilrechtlichen Fragen dieser beiden Anwendungsfälle der Rückabwicklung einer sowohl schuldrechtlich als auch dinglich in jeder Hinsicht wirksamen Schenkung.
Die Veranstaltung wendet sich neben den Fachanwältinnen und Fachanwälten des Erbrechts auch an die Fachkolleginnen und Kollegen des Familienrechts. Denn ein Schenkungswiderruf gemäß § 530 BGB spiegelt typischerweise familiäre Konflikte wider und im Falle einer Schenkungsrückforderung wegen Verarmung sind Kenntnisse des § 528 BGB im Hinblick auf nachrangige Unterhaltsansprüche geboten.
Referent: Prof. Dr. Dirk Zeranski, Professor für Sozial- und Arbeitsrecht an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg.
Status:
Kursnr.: 23-R123P
Beginn: Fr. 20.10.2023, 09:00 Uhr
Dauer: 7,50 Zeitstunden
Kursort: Frankfurt a. Main oder Offenbach
Gebühr: 327,25 € (275,00 € Netto)
HERA Fortbildungs GmbH
der Hessischen Rechtsanwaltschaft
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