Unser in Printform vierteljährlich erscheinendes Gesamtprogramm können Sie herunterladen:
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Live-Online-Seminar: Anwaltsvergütung im arbeitsrechtlichen Mandat - mit den Neuerungen durch KostRÄndG 2021
Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Arbeitsrecht und für Mitarbeiter/innen der Anwaltskanzlei (5 h)
Als Online-Teilnehmer benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten dann am Montag, 17.10.2022 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Unsere Live-Online-Seminare berechtigen wie unsere Präsenz-Seminare zur Vorlage nach § 15 FAO.
Inhalt:
Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
In dem Seminar wird die Abrechnung in arbeitsrechtlichen Mandaten beleuchtet. Betrachtet wird nicht nur, welche Gebühren in den einzelnen Stadien des Mandats entstehen können, sondern auch spezielle Probleme, z. B. die in arbeitsrechtlichen Mandaten mit dem Rechtsschutzversicherer des Mandanten auftreten. Behandelt werden auch die 2021 in Kraft tretenden Neuerungen durch das KostRÄG 2021, das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Inkassosachen und das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt. Hier erfolgt die Betrachtung von Problematiken im Detail, die sich in den ersten Monaten mit der Arbeit nach den gesetzlichen Neuerungen aufgetan haben.
Themenschwerpunkte sind u. a.:
- Muss der Rechtsanwalt den Mandanten über sein Widerrufsrecht belehren? Vorsicht: BGH konkretisiert, wann bei einer Anwaltskanzlei ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem vorliegt!
- Einigungsgebühr jetzt auch im Beratungsmandat? In welchen Fällen? Klarstellung durch KostRÄG 2021!
- Terminsgebühr auch ohne Besprechung und ohne Wahrnehmung eines Termins! In welchen Fällen? Änderung durch KostRÄG 2021!
- Nur noch 0,5 Geschäftsgebühr auch in Arbeitssachen, wenn der säumige Gegner auf die anwaltliche Aufforderung direkt zahlt?
- Immer Ärger mit der Rechtsschutzversicherung: BGH: Schadenminderungsklauseln können unwirksam sein!
- Beratung oder Vertretung: Entwurf eines Aufhebungsvertrags, Entwurf eines Arbeitsvertrags, Prüfung eines Vertrags, Gegenstandswert?
- Vergütungsvereinbarung: Aktuelle Rechtsprechung wird beleuchtet!
- Vergütungsvereinbarung im PKH Mandat! Was geht und was ist nicht zulässig?
- Bringt die Neuregelung des Erfolgshonorars dem Arbeitsrechtler was?
- Mandantin realisiert einen das Schonvermögen übersteigenden größeren Betrag! Was gilt bei PKH, und was bei Beratungshilfe?
- Mehrvergleich mit Prozesskostenhilfe: Nach Neuregelung in § 48 Abs. 1 RVG kein Erstreckungsantrag mehr erforderlich? Jetzt alle Gebühren aus der Staatskasse?
- Prozesskostenhilfe: Anrechnung einer gezahlten Geschäftsgebühr auf PKH-Vergütung ist jetzt im RVG geregelt! Wie?
Referent: Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und zahlreicher Aufsätze und Beiträge in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“, Mitautor des RVG Kommentars Hartung/Schons/Enders
Status:
Kursnr.: 22-RP106
Beginn: Di. 18.10.2022, 13:00 Uhr
Dauer: 5 Zeitstunden
Kursort: Online-Seminar
Gebühr: 255,85 € (215,00 € Netto)
HERA Fortbildungs GmbH
der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Tel. 069 77 06 24 - 0
Fax: 069 77 06 24 - 22
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