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Live-Online-Seminar: Schenkungsrückforderung und Schenkungswiderruf - Die Rückabwicklung vorweggenommener Erbfolgen durch Schenkungsrückforderung und Schenkungswiderruf
Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Familien- und Erbrecht (7,5 h)
Als Online-Teilnehmer benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten dann am Mittwoch, den 18.10.2023 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Unsere Live-Online-Seminare berechtigen wie unsere Präsenz-Seminare zur Vorlage nach § 15 FAO.
Wir werden Ihnen dieses Seminar als Hybrid-Veranstaltung anbieten.
Eine begrenzte Teilnehmerzahl kann in Präsenz teilnehmen.
Eine Teilnahme in Präsenz buchen Sie bitte hier unter der Kurs-Nr. 23-R123P
Inhalt:
Vorweggenommene Erbfolgen durch Rechtgeschäfte unter Lebenden erfreuen sich in der Praxis einer großen Beliebtheit.
Tatsächlich wird inzwischen mehr Vermögen verschenkt als vererbt. Zwar sind antizipierte Erbfolge und Schenkung nicht zwingend deckungsgleich, doch besteht die vorweggenommene Erbfolge typischerweise zu einem nicht unerheblichen Teil aus einer Schenkung.
Jene Schenkung kann bei einer Verarmung des Schenkers sowie im Falle groben Undanks des Beschenkten von dem Schenker nach Maßgabe der §§ 528 bis 534 BGB zurückgefordert werden.
Die Fortbildungsveranstaltung behandelt unter Berücksichtigung der dazu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung die wichtigsten zivilrechtlichen Fragen dieser beiden Anwendungsfälle der Rückabwicklung einer sowohl schuldrechtlich als auch dinglich in jeder Hinsicht wirksamen Schenkung.
Die Veranstaltung wendet sich neben den Fachanwältinnen und Fachanwälten des Erbrechts auch an die Fachkolleginnen und Kollegen des Familienrechts. Denn ein Schenkungswiderruf gemäß § 530 BGB spiegelt typischerweise familiäre Konflikte wider und im Falle einer Schenkungsrückforderung wegen Verarmung sind Kenntnisse des § 528 BGB im Hinblick auf nachrangige Unterhaltsansprüche geboten.
Referent: Prof. Dr. Dirk Zeranski, Professor für Sozial- und Arbeitsrecht an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg.
Status:
Kursnr.: 23-R123W
Beginn: Fr. 20.10.2023, 09:00 Uhr
Dauer: 7,50 Zeitstunden
Kursort: Online-Seminar
Gebühr: 291,55 € (245,00 € Netto)
HERA Fortbildungs GmbH
der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
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