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Live-Online-Seminar: Anwaltsvergütung im familienrechtlichen Mandat

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Familienrecht und für Mitarbeiter/innen der Anwaltskanzlei (5 h)


Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile  Internetverbindung.

Sie erhalten dann am Montag, 16.05.2022 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung  in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

Inhalt:

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.


In dem Seminar wird die Abrechnung der Anwaltsvergütung in familienrechtlichen Mandaten beleuchtet. Spezielle Problematiken in diesen Mandaten werden anhand von praxisnahen Beispielen betrachtet und Lösungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Behandelt werden auch die 2021 in Kraft tretenden Neuerungen durch das KostRÄG 2021, das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Inkassosachen und das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt. Hier erfolgt die Betrachtung von Problematiken im Detail, die sich in den ersten Monaten mit der Arbeit nach den gesetzlichen Neuerungen aufgetan haben.



Themenschwerpunkte sind u. a.:


  • Stufenantrag - Verfahrenswert und Gebühren! Kostenersparnis für den Mandanten, wenn unstreitiger Teilbetrag sofort anerkannt wird?


  • Außergerichtliche Vertretung: Vertretung wegen mehrerer Gegenstände (elterliche Sorge, Umgangsrecht, Trennungsunterhalt) – Dieselbe oder mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten? Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr im Verbund – jetzt durch KostRÄG 2021 geregelt!


  • Terminsgebühr auch ohne Besprechung und ohne Wahrnehmung eines Termins! In welchen Fällen?


  • Vergütungsvereinbarung: Was sollte der Rechtsanwalt beachten?


  • Vergütungsvereinbarung im PKH Mandat! Was geht und was ist nicht zulässig?


  • Bringt die Neuregelung des Erfolgshonorars dem Familienrechtler was?


  • Mandantin realisiert einen das Schonvermögen übersteigenden größeren Betrag! Was gilt bei VKH, und was bei Beratungshilfe?


  • Vergleich im VKH-Bewilligungsverfahren: Neuregelung durch KostRÄG 2021?


  • Muss der Rechtsanwalt den Mandanten über sein Widerrufsrecht belehren? Vorsicht: BGH konkretisiert, wann bei einer Anwaltskanzlei ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem vorliegt!


Referent: Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach,

               Neuwied

Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“



Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 5 Stunden für die Fachanwältin / den Fachanwalt für Familiensachen wird erteilt.


Status: Kurs abgeschlossen

Kursnr.: 22-RP105

Beginn: Mi. 18.05.2022, 13:00 Uhr

Dauer: 5 Zeitstunden

Kursort: Online-Seminar

Gebühr: 255,85 € (215,00 € Netto)

Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.

Datum
18.05.2022
Uhrzeit
13:00 - 19:00 Uhr
Ort
Online-Seminar



Abgelaufen


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der Hessischen Rechtsanwaltschaft


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