Die Teilungsversteigerung als Mittel der Vermögensauseinandersetzung im Familien- und Erbrecht
Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Familienrecht, Erbrecht und für qualifizierte Mitarbeiter/innen (6 h)
Die Teilungsversteigerung als Mittel der Vermögensauseinandersetzung im Familien- und Erbrecht
Themeninhalte u.a.
Die Frage nach Chancen und Risiken einer Teilungsversteigerung lässt sich nicht allgemein beantworten.
Dies gilt insbesondere, wenn es um das Familienwohnheim geht und einer der Beteiligten im Rahmen einer meist familienrechtlichen oder erbrechtlichen Auseinandersetzung die Versteigerung beantragt. Es soll im Wege der Zwangsversteigerung das erreicht werden, was einvernehmlich nicht möglich oder gar prinzipiell nicht gewollt war. Dabei geht es dann neben finanziellen Interessen oft um ein hohes emotionales Konfliktpotenzial.
Es ist Aufgabe der Berater der Beteiligten, in Kenntnis der individuellen Interessenlage des Mandanten im Vorfeld darüber aufzuklären, "was geht und was nicht geht", um vor diesem Hintergrund Chancen und Risiken abzuwägen.“
Im Einzelnen:
Allgemeines
- Normzweck
- der gesetzliche Auseinandersetzungsanspruch
- die Grundstücksbelastungen – Rechte Dritter
- 1356 BGB als Verfahrenshindernis
- Die Anordnung des Verfahren
III. Einstellungsmöglichkeiten
- Einstellung des Verfahrens auf Antrag des Antragstellers
- Einstellung des Verfahrens auf Antrag des Antragsgegners
- Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO
- Einstellung nach § 180 Abs. 3 ZVG
- Fristen
- Der Beitritt zum Verfahren
- Die Wertermittlung
- Die Bewertung besonderen Zubehörs
- das Sachverständigengutachten
- Die Vollstreckungsversteigerung neben der Teilungsversteigerung
VII. Das geringste Gebot/ Vorbereitung des Versteigerungstermins
- geringstes Gebot
- Abweichendes geringstes Gebot
- Ausgleichsanspruch nach § 182 ZVG
- Nichtvalutierende Grundstücksbelastungen
- Ausgebotsarten
VIII. Der Versteigerungstermin
- Anwesenheitspflicht
- Bekanntmachungsteil
- Versteigerungsbedingungen
- Sicherheitsleistung
- Die Entscheidung über den Zuschlag
- Zuschlagserteilung an den Meistbietenden
- Zuschlagsversagung nach §§ 85a, 74a ZVG
- Die Erlösverteilung
- Der Auseinandersetzungsanspruch
- Nichtzahlung des Meistgebots
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften “Erbrecht” oder “Familienrecht” (6 FAO-Stunden)
Das Seminar ist auch für qualifizierte Mitarbeiter/innen in der Anwaltskanzlei bzw. Vollstreckungsabteilungen geeignet
Referenten:
Dieter Schüll, Bürovorsteher, Kreutzer & Kreuzau Rechtsanwälte, Düsseldorf
Sandra Pesch, Dipl. Rechtspflegerin, AG Düren
Status:
Kursnr.: 21-12633
Beginn: Di. 02.11.2021, 09:00 Uhr
Dauer: 6 Zeitstunden
Kursort: Frankfurt oder Offenbach
Gebühr: 267,75 € (225,00 Netto)
60000
HERA Fortbildungs GmbH
der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
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