Praxisfälle aus dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO für Erb-, Familien und Steuerrecht und für Notare gem. §§ 6 II Nr. 4 und 14 VI BNotO
Inhalt:
Bei der Schenkung und Vererbung von Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und sonstigem Vermögen sind insbesondere das Schenkungs- und Erbrecht, das Familienrecht und das Steuerrecht aufeinander abzustimmen und zu optimieren.
Das Seminar greift unter anderem die folgenden in der Praxis häufig auftretenden Themen ganzheitlich auf und weist auf Gestaltungsmöglichkeiten hin:
- Steueroptimierung der Freibeträge, Steuerklassen und -tarife
- Übernahme der Schenkungsteuer
- Schenkung unter Vorbehalten wie Nießbrauch
- Kettenschenkung
- Zuwendung von Familienheimen
- Zuwendungen zwischen Ehegatten
- Güterstandwechsel und -schaukel
- Vorsorgende Vollmachten
- Pflichtteilsvermeidung
- Wichtige Regelungen bei Auslandsvermögen
- Testamentarische Gestaltungen
- Postmortale Handlungsmöglichkeiten zur Steuerreduktion
- Hinweise zu Gerichts- und Notargebühren
- Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer
- Aktuelle Rechtsprechung
Referent:
Dr. Ulf Gibhardt, Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Diplom-Kaufmann, Partner, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt a.M.
Beratungsschwerpunkte:
Dr. Ulf Gibhardt begleitet und berät als Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater internationale und nationale Unternehmens- und Immobilientransaktionen, Kreditsicherungsmaßnahmen sowie Unternehmens- und sonstige Vermögensnachfolgen und Umstrukturierungen.
Dr. Ulf Gibhardt ist auf die Strukturierung, Übertragung und Veräußerung nationaler und internationaler Vermögen spezialisiert.
Status:
Kursnr.: 21-12607
Beginn: Fr. 05.11.2021, 13:00 Uhr
Dauer: 5 Zeitstunden
Kursort: Frankfurt oder Offenbach
Gebühr: 267,75 € (225,00 Netto)
60000
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der Hessischen Rechtsanwaltschaft
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