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Live-Online: Miet- und Wohnungseigentumsrecht "Effektiv" - von der Korrekten Titulierung bis zur effektiven Zwangsvollstreckung

 Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für  Miet- und WEG-Recht (5 h)

Achtung: Wegen der aktuellen Situation um die Corona-Pandemie werden wir dieses Seminar  nicht in der ursprünglich geplanten Präsenz-Form durchführen.

Gerne möchten wir Ihnen dieses Seminar aber  als Online-Seminar anbieten. 

Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile  Internetverbindung.

Sie erhalten dann am Montag, 07. Dezember 2020 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung  in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

 Inhalt:

Die Voraussetzung einer erfolgreichen Vollstreckung ist bereits die Schaffung eines geeigneten Vollstreckungstitels im Erkenntnisverfahren und erfordert damit eine korrekte Antragstellung.
Damit wird eine möglicherweise noch vor Einleitung der Vollstreckungsmaßnahme erforderliche Berichtigung des Urteils, der Parteibezeichnung oder die Ergänzung des Urteils vermieden.

Auch können Anträge im Rahmen der Sicherheitsleistung relevant sein. Je nach Art des Titels müssen die jeweiligen Besonderheiten der Vollstreckung beachtet werden!

 

Im Seminar wird die Titulierung und Vollstreckung vor allem in folgenden Bereichen behandelt werden:

 

in der Wohnraum-, und Gewerberaummiete bei Klagen auf Mietzahlung, auf Zustimmung zur Mieterhöhung, auf Nachzahlung von Nebenkosten bei der Gewerberaummiete, auf Räumung und Herausgabe von Wohnraum wegen Mietzahlungsrückstands, auf Räumung und Herausgabe bei gewerblichem Zwischenmietverhältnis gegen Endmieter nach beendetem Zwischenmietverhältnis, auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen bei Wohnraum, auf Räumung und Herausgabe von Gewerbeobjekt wegen Mietzahlungsrückstands, auf Rückzahlung der Mietsicherheit

 

im Wohnungs- bzw. Teileigentumsrecht bei Klage der WEG gegen säumige Wohnungseigentümer, bei Klage eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung mit Androhung von Ordnungsgeld und für den Fall der Nichtbeitreibbarkeit Ordnungshaft, bei Klage auf Zustimmung zur Vereinbarung mit Zustimmung zur Eintragung der Vereinbarung in den Wohnungsgrundbüchern, bei Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Sondernutzungsberechtigten, bei Klage der WEG gegen Störer, bei Klage der WEG gegen Wohnungseigentümer auf Rückbau, bei Klage auf Entziehung von Wohnungseigentum durch Veräußerung/ Duldung der Zwangsvollstreckung durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung, bei Klage gegen Verwalter auf Herausgabe der Verwalterunterlagen, bei Klage der Wohnungseigentümer gegen Verwalter auf Zustimmung nach § 12 WEG, bei Klage eines Dritten gegen die WEG nach § 43 Nr. 5 WEG und die Wohnungseigentümer.

 

Ferner werden praxisrelevante Hinweise zu Besonderheiten bei der Titulierung von Mietzahlungsrückständen im gerichtlichen Mahnverfahren ebenso wie im Urkundenprozess, zur Durchsetzung des gesetzlichen Vermieterpfandrechts insbesondere in der Insolvenz des Mieters, zur Beauftragung des Gerichtsvollziehers bei Auftrag zur Zwangsräumung nach 885 ZPO – auch in Bezug auf die Mobiliarvollstreckung, zur Möglichkeit der Reduzierung von Räumungskosten durch beschränkten Räumungsauftrag gem. § 885a ZPO, zur Erwirkung einer einstweiligen Verfügung nach § 940a Abs. 1 ZPO bis § 940a Abs. 3 ZPO, zur Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, zur Bedeutung des § 10 Abs. 2 ZVG für die Wohnungseigentümergemeinschaft im Zwangsversteigerungsverfahren, zur Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Insolvenz des Schuldners erteilt.

 

Schließlich ist die Kenntnis der Fristen und Termine wesentlich für den Erfolg der Vollstreckung.


Referenten:

Volker Bischoff, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, Bischoff Markowski Hotz Partnerschaft mbB, Dresden
Dieter Schüll, Bürovorsteher, Kreutzer & Kreuzau Rechtsanwälte, Düsseldorf


Status: Kurs abgeschlossen

Kursnr.: 20-12471

Beginn: Di. 08.12.2020, 13:00 Uhr

Dauer: 5 Zeitstunden

Kursort: Online-Seminar

Gebühr: 237,80 € (205,00 € Netto)

Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.

Datum
08.12.2020
Uhrzeit
13:00 - 19:00 Uhr
Ort
Online-Seminar



Abgelaufen


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