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Veranstaltung "Live-Online-Seminar: Massenentlassung - doch noch ein Ende des Schreckens?" (Nr. 115W) wurde in den Warenkorb gelegt.

Live-Online-Seminar: Massenentlassung - doch noch ein Ende des Schreckens?

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Arbeitsrecht (2 x 2,5 h)

- Kooperationsveranstaltung mit dem Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und der Rechtsanwaltskammer Koblenz -

Als Online-Teilnehmer benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile  Internetverbindung.

Sie erhalten dann am Mittwoch, 27.05.2026 weitere Informationen und  einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Unsere Live-Online-Seminare berechtigen wie unsere Präsenz-Seminare zur Vorlage nach § 15 FAO.

Termine:

Mo. 31.05.2027 - 14.00 - 16.45 Uhr
Di. 01.06.2027 - 14.00 - 16.45 Uhr

Seminarinhalt:

Bedeutung der Massenentlassungs-Richtlinie (MERL) und Verhältnis zu § 17 ff. KSchG

Ziele des Massenentlassungsverfahrens

Aufbau des Massenentlassungsverfahrens in 2 Abschnitten – Konsultation und Anzeige

Die Tatbestandsvoraussetzungen der Massenentlassung

  •   Autonome Auslegung durch den EuGH
  •   Betrieb iSd. MERL
  •   Arbeitnehmer iSd MERL
  •   Arbeitgeber iSd MERL
  •   Zu berücksichtigende Arbeitnehmer („idR Beschäftigte“)
  •   Entlassung = Kündigung
  •   Einordung der vom Arbeitgeber veranlassten Kündigungen

Wann ist eine Kündigung „veranlasst“?

Berücksichtigung der auf Veranlassung Ausgeschiedenen bei den Schwellenwerten

Aber: Kein Massenentlassungsschutz für die auf Veranlassung Ausgeschiedenen

  •   Der 30-Tage-Zeitraum
  •   Abweichende Berechnung bei Nachkündigungen von Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz

1. Abschnitt des Massenentlassungsverfahrens: Das Konsultationsverfahren

Zweck des Konsultationsverfahrens

Verantwortlicher Arbeitgeber

Welches Gremium ist zu beteiligen?

Wann ist zu beteiligen?

Die Durchführung des Konsultationsverfahrens

Die Unterrichtung

Die Beratung

Die Beendigung

Die Verbindung mit §§ 111 ff. BetrVG

2.  Abschnitt des Massenentlassungsverfahrens: Das Anzeigeverfahren

Zweck des Anzeigeverfahrens

Rechtscharakter des Anzeigeverfahrens

Zuständige Behörde

Zeitpunkt der Anzeige

Inhalt der Anzeige

Mussangaben der Anzeige

Sollangaben der Anzeige

  •   Gewandelte Bedeutung der Entlassungssperre
  •   Praktische Bedeutungslosigkeit der Freifrist

Folgen von Fehlern im Massenentlassungsverfahren

  •   Trennung der beiden Verfahrensabschnitte auch bei den Rechtsfolgen
  •   Sanktion für Fehler im Konsultationsverfahren

Grundsatz: Nichtigkeit der Kündigung

Unschädliche Fehler

  •   Rechtsfolgen für Fehler im Anzeigeverfahren

Gescheiterter Versuch des BAG, die Feststetzung der Rechtsfolgen auf die Gesetzgebungsebene zu verschieben

Grundsatz: Unwirksamkeit der Kündigung, weil die Entlassungssperre nicht anläuft und nicht überwunden werden kann

Ausnahme: Unschädlichkeit aller Fehler, die die Erfüllung der Aufgaben der Arbeitsverwaltung nicht beeinträchtigen

Die Rechtsprechung ist insoweit noch im Fluss

Zusätzliche, noch vom Gesetzgeber festzusetzende Sanktion

Prozessuale Fragestellungen

  •   Darlegungslast
  •   Präklusion gem. § 6 KSchG


Referentin:
Karin Spelge, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt


Status: Anmeldung möglich

Kursnr.: 27-R115W

Beginn: Mo. 31.05.2027, 14:00 Uhr

Dauer: 5 Zeitstunden

Kursort: Online-Seminar

Gebühr: 261,80 € (220,00 € Netto)

Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.

Datum
31.05.2027
Uhrzeit
14:00 - 16:45 Uhr
Ort
Online-Seminar
Datum
01.06.2027
Uhrzeit
14:00 - 16:45 Uhr
Ort
Online-Seminar





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