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Live-Online-Seminar: RVG Neuerungen 2026

Fortbildungsveranstaltung für RechtsanwälteInnen und für qualifizierte MitarbeiterInnen der Anwaltskanzlei (5 h)


- Kooperationsveranstaltung mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz und dem Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart -


Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile  Internetverbindung.

Sie erhalten dann am Mittwoch, 25.11.2026 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung  in Kontakt treten und Fragen stellen.


Inhalt:

Das Seminar richtet sich an Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.


In dem Seminar werden zum Einen die gesetzlichen Änderungen in 2025 und 2026 -soweit sie für das anwaltliche Vergütungsrecht und dessen Nebengebiete relevant sind- vorgestellt. Zum Anderen wird ergangene aktuelle Rechtsprechung betrachtet. Die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen und der neueren Rechtsprechung in der Praxis werden dargestellt und anhand zahlreicher Fälle / Bespiele verdeutlicht.


Themenschwerpunkte sind u. a.


Gesetzliche Änderungen:


KostBRÄG 2025:

  • Alte oder neue Gebühren bei schwierigen Fallgestaltungen
  • „Einfacher Fall“ bei Ansatz der Geschäftsgebühr
  • Mehrere Beweisverfahren und nur eine Hauptsache - Anrechnung der Verfahrensgebühren


Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit

  • Terminsgebühr geht verloren!?


Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte

  • Nachträgliche Änderung der Kostenentscheidung bei späterer Neufestsetzung des Gegenstandswertes
  • Wert des Beschwerdegegenstandes für Beschwerden in Kostensachen neu geregelt


Aktuelle Rechtsprechung:


  • BGH: Auch eine vereinbarte Zeitvergütung kann in der Summe unangemessen hoch sein
  • BGH: Diese Klauseln sind in anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen unwirksam
  • BGH: Einigungsgebühr auch wenn kein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien besteht
  • LG Stuttgart, AG Köln, BGH: Wann erbringt der RA eine Inkassodienstleistung i. S. d. Nr. 2300 VV RVG
  • OLG Frankfurt/M.: Mehrvertretungszuschlag auch bei Eintritt eines Erben in den Prozess
  • OLG Schleswig: Mehrvergleich, wenn Streithelfer untereinander den Gesamtschuldnerausgleich regeln
  • OLG Frankfurt und OLG Brandenburg zum Entstehen der Terminsgebühr
  • u. a.


Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript.



Dozent:
Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“


Status: Anmeldung möglich

Kursnr.: 26-R149W

Beginn: Fr. 27.11.2026, 09:00 Uhr

Dauer: 5 Zeitstunden

Kursort: Online-Seminar

Gebühr: 261,80 € (220,00 € Netto)

Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.

Datum
27.11.2026
Uhrzeit
09:00 - 14:45 Uhr
Ort
Online-Seminar





HERA Fortbildungs GmbH
der Hessischen Rechtsanwaltschaft


Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Tel. 069 77 06 24 - 0
Fax: 069 77 06 24 - 22
E-Mail: info@hera-fortbildung.de

 

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