Live-Online-Seminar: Die neue E-Rechnung - umsatzsteuerliche Vorgaben und ihre Umsetzung
Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO für Steuer- und IT-Recht (3 h)
- Kooperationsveranstaltung mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz und dem Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart-
Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten dann am Montag, 13.04.2026 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO
Seminarinhalt:
Bisher verstand man unter einer elektronischen Rechnung vor allem eine Rechnung, die dem Rechnungsempfänger vom Rechnungsaussteller als PDF-Datei per E-Mail zugesandt wurde. Seit dem 1.1.2025 gilt es umzudenken! Jedes deutsche Unternehmen muss in der Lage sein, für innerdeutsche Umsätze E-Rechnungen nach dem Format EN 16931 und damit strukturierte Datensätze zu empfangen. Und ab 2027, spätestens aber ab 2028, muss jedes Unternehmen alle B2B-Rechnungen in diesem Format erstellen und versenden. Es erfordert die Berücksichtigung zahlreicher rechtlicher und technischer Anforderungen, um eine E-Rechnung zu erzeugen, zu versenden, zu empfangen, zu validieren, zu verarbeiten und schlussendlich GoBD-konform zu archivieren. Sie und Ihre Mandanten müssen sich damit beschäftigen und benötigen Detailwissen.
Letzteres gilt insbesondere auch für die Anweisungen der Finanzverwaltung, welche bei der Ausschreibung lediglich als Entwurf vorliegen und verbindlich erst zum Jahreswechsel 2025/2026 erwartet werden.
Aus dem Inhalt
Nachfolgend ein Ausblick auf den derzeit (September 2025) voraussichtlichen Seminarinhalt:
- Warum eine Neuregelung?
- Anforderungen an eine E-Rechnung bis zum 31.12.2024
- Anforderungen an eine E-Rechnung seit dem 1.1.2025
- Vorgaben der Finanzverwaltung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass – erwartet zum Jahreswechsel 2025/2026 –
- Technische Umsetzung der neuen Vorgaben
- Pflichtinhalte der Rechnung
- Validierung (technische Prüfung) der strukturierten Daten
- Rechnungsberichtigung
- Aufbewahrung und Archivierung
- Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen
- Blick in andere EU-Mitgliedstaaten
Hinweis:
Folge der unbedingten Aktualität des Seminars ist es, dass zur Zeit noch nicht absehbare Themenbereiche kurzfristig – ggf. auch zu Lasten angekündigter Themen – aufgenommen werden.
Referent: Rüdiger Weimann, Lehrbeauftragter, Dozent und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Geschäftsführer FIFU – FACHWERK Institut für Umsatzsteuer GmbH, Düsseldorf
Status:
Kursnr.: 26-R144W
Beginn: Di. 14.04.2026, 10:00 Uhr
Dauer: 3 Zeitstunden
Kursort: Online-Seminar
Gebühr: 166,60 € (140,00 € Netto)
HERA Fortbildungs GmbH
der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
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