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Fortbildungslehrgang zum/zur geprüften Rechtsfachwirt/in / und zum/zur  Notarfachwirt/in

Nach mindestens 2-jähriger Berufstätigkeit als Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r in einer Kanzlei (Achtung: Arbeitsplatz oder ständiger Wohnsitz in Hessen!) besteht die Möglichkeit, an einer Fortbildungsprüfung zur/zum Geprüften Rechtsfachwirt/in bzw. zur/zum Notarfachwirt/in teilzunehmen.

Die HERA Fortbildungs GmbH bietet seit vielen Jahren in enger Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Frankfurt die vorbereitenden Lehrgänge für diese Prüfungsabschlüsse an.

Fachlich betreut werden die Lehrgänge von Frau Dr. Petra Kues (Rechtsanwältin, Geschäftsführerin der HERA Fortbildungs GmbH), Frau Bub-Wessig, Rechtsfachwirtin (für die Rechtsfachwirte) und Frau Friederike Schröder,  Rechtsanwältin und Notarin (für die Notarfachwirte) betreut. Für einen genaueren Einblick in die Lehrinhalte können Sie hier die Stundenpläne des aktuellen Rechtsfachwirt- bzw. Notarfachwirtkurses einsehen.
 
Der Unterricht findet immer samstags zwischen 9.00 und 15.30 Uhr in Frankfurt statt.
Während der hessischen Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt.

Die Kosten der Fortbildungslehrgänge zur geprüften Rechtsfachwirtin und zum geprüften Rechtsfachwirt sowie zur Notarfachwirtin und zum Notarfachwirt belaufen sich auf 3175,00 Euro. Die Fortbildungslehrgänge sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Die neuen Weiterbildungslehrgänge 2025/26 beginnen voraussichtlich im Februar/März 2025. 
Die Kurse werden wöchentlich abwechselnd in Präsenz oder Online durchgeführt.
Der Präsenzunterricht findet in den Räumen der Villa Manskopf in der Flughafenstr. 4, 60528 Frankfurt statt.
Der Online-Unterricht wird über die Plattform "Zoom" durchgeführt.

Gerne können Sie sich  jetzt mit dem nachfolgenden Anmeldeformular für die neuen Kurse anmelden.
Das verbindliche Anmeldeformular erhalten Sie dann etwa 8 Wochen vor Kursbeginn.

Der Lehrgang ist über eine Begabtenförderung oder über das sogenannte "Aufstiegs-BaföG" förderfähig. Den Antrag auf Begabtenförderung stellen Sie bitte vor Beginn der Kursbuchung bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Einen Antrag auf Erteilung des sog. Aufstiegs-BaföG (AFBG) stellen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Bafög-Amt. Weitere Informationen zum Bafög und den Anträgen finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft ist eine geprüfte Weiterbildungs-Einrichtung und Mitglied von Weiterbildung Hessen e.V.

Bei Fragen können Sie uns gerne unter info@hera-fortbildung.de  kontaktieren.

Bitte beachten Sie: Die Prüfung zum/zur geprüften Rechtsfachwirt/-in bzw. zum Notarfachwirt/-in wird von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt abgenommen. Die Teilnahme an unserem Fortbildungslehrgang ist weder Voraussetzung noch berechtigt Sie automatisch zur Teilnahme an der Prüfung. Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung sind direkt gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die genauen Voraussetzungen zur Prüfungszulassung entnehmen Sie bitte der Verordnung von 2001. Beachten Sie hierbei insbesondere die Zulassungsvoraussetzungen in Hinblick auf Ihre Berufserfahrung und Ihrem Wohnsitz oder Arbeitsplatz!

Zu Fragen der Prüfungszulassung gibt die Rechtsanwaltskammer folgende Hinweise:

Ende August 2001 ist eine bundeseinheitliche Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" (BGBl. I, 2250) in Kraft getreten. Mit der Verordnung ist es gelungen, einen bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss zu schaffen. Eine bundeseinheitliche Verordnung für die Qualifikation zum/zur Notarfachwirt/in gibt es nicht. Dennoch hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Lehrinhalte und das Prüfungsverfahren der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" angepasst. Die Lehr- und Prüfungsinhalte ergeben sich aus der "Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zur Geprüften Rechtsfachwirtin und zum Geprüften Rechtsfachwirt und zur Notarfachwirtin und zum Notarfachwirt" vom 28. Juni 2003.

Derzeit erhebt die Rechtsanwaltskammer eine Prüfungsgebühr in Höhe von 300,00 EUR. Bei weiteren Fragen zur Prüfung, bzw. Prüfungsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Rechtsanwaltskammer Frankfurt, Ausbildungsabteilung unter Tel. 069/170098-41 oder -42.

 

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60322 Frankfurt am Main

Tel. 069 77 06 24 - 0
Fax: 069 77 06 24 - 22
E-Mail: info@hera-fortbildung.de

 

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