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Live-Online-Seminar: Virtuelle Gerichtsverhandlungen - Reform und Auslandsbezug, was geht wie?

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für alle Fachanwaltschaften (3 h)
- Kooperationsveranstaltung mit dem FI der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und der Rechtsanwaltskammer Koblenz -

Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile  Internetverbindung.

Sie erhalten dann am jeweils 1-2 Tage vor dem Seminar  weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung  in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

Inhalt:


Die Corona-Krise hat den technischen Wandel in der Justiz in bisher nicht für möglich gehaltener Weise beschleunigt und die virtuelle Gerichtsverhandlung aus dem Dornröschenschlag erweckt. Der Gesetzgeber hat nach einem mühsamen Gesetzgebungsverfahren am 14.06.2024 hierzu zahlreiche Einzeländerungen beschlossen, die nun in Kraft sind. Auch die Möglichkeiten zur Beweiserhebung im Wege der virtuellen Verhandlung wurden neu gefasst und erweitert. Die Veranstaltung stellt die Änderungen der Reform vor und beleuchtet die praktischen Auswirkungen. Zunehmend geraten in der Praxis die rechtlichen Anforderungen an Videoverhandlungen in den Blickpunkt, was im Seminar erläutert wird, ebenso welche Chancen und Risiken für Rechtsanwälte insoweit bestehen.


Größere Probleme stellen sich immer dann, wenn grenzüberschreitende Verhandlungen anstehen, aber auch hier hat es eine bemerkenswerte Rechtsentwicklung gegeben. Die oft gehörte These, dass grenzüberschreitende Videoverhandlungen unzulässig sind, ist falsch. In manchen Fällen besteht sogar eine Verpflichtung des Gerichts eine Videovernehmung durchzuführen. Das Seminar zeigt die bestehenden Möglichkeiten auf und erläutert, wie im konkreten Einzelfall mit geringem Aufwand die Rechtslage eruiert werden kann.

Brandaktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung werden aufgegriffen.


Veranstaltungsinhalt:

  • Virtuelle Verhandlung – was sind die Neuregelungen durch die Reform?
  • Wie geht die Rechtsprechung mit den neuen Möglichkeiten um?
    • Der BFH ist skeptisch – was gilt es zu beachten?
  • Wenn das Gericht zur Videoverhandlung zwingt – was kann man tun?
  • Wenn der Bildschirm schwarz bleibt – droht ein Versäumnisurteil bei technischen Problemen?
  • Beweisaufnahmen im virtuellen Raum
    • Was ist bei Zeugenvernehmungen zu beachten?
    • Virtuelle Inaugenscheinnahme – nun möglich
    • Vorteile von virtuellen Sachverständigenanhörungen
  • Zuschaltung vom Ausland für Anwalt und Partei – geht das?
  • Virtuelle grenzüberschreitende Beweiserhebungen – was geht wo, wie?
  • Grenzüberschreitende Sachverständigenanhörungen – einfacher als gedacht


Referenten:

Dr. Frank Zschieschack ist Vorsitzender Richter am LG Frankfurt am Main. Er ist Mitherausgeber der NZM und Redaktionsbeirat der ZMR. Dr. Zschieschack ist regelmäßig als Referent für Rechtsanwälte und Richter unter anderem bei der Deutschen Richterakademie tätig.


Dr. Mark Orthmann ist Richter am LG Frankfurt am Main und derzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Er hat verschiedentlich Aufsätze zu zivilprozessrechtlichen Themen in der NJW veröffentlicht und ist als Referent für die Hessische Justizakademie tätig.


Status: Kurs abgeschlossen

Kursnr.: 25-R126W

Beginn: Mo. 10.03.2025, 13:00 Uhr

Dauer: 3 Zeitstunden

Kursort: Online-Seminar

Gebühr: 142,80 € (120,00 € Netto)

Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.

Datum
10.03.2025
Uhrzeit
13:00 - 16:15 Uhr
Ort
Online-Seminar



Abgelaufen


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der Hessischen Rechtsanwaltschaft


Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Tel. 069 77 06 24 - 0
Fax: 069 77 06 24 - 22
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