Haftungsfallen im Erbrecht - und wie man sie vermeidet!
Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Erbrecht (5 h)
Wir werden Ihnen dieses Seminar als Hybrid-Veranstaltung anbieten.
Eine begrenzte Teilnehmerzahl kann vor Ort in Präsenz teilnehmen. Darüber hinaus ist eine Online-Teilnahme möglich.
Bitte buchen Sie eine Online-Teilnahme hier unter der Kurs-Nr.23-R135W.
Ziel des Seminars ist es, Sie vor Haftungsfallen im Erbrecht zu bewahren. Der Referent erörtert gemeinsam mit Ihnen typische Fallkonstellationen der anwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht und deren Risiken, beginnend bei der Annahme des Mandats und der Abrechnung bis zur eigentlichen Bearbeitung sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
A. “Das geht ja gut los”
I. Interessenkollision – erkennen und vermeiden
II. Sicherung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs
III. Ohne geht´s nicht: Vergütungsvereinbarung
B. “Ich kümmere mich darum”
I. Verwandtschaftsverhältnisse prüfen
II. Akteneinsicht
C. “Nichts mehr da”
I. Vorsicht bei der Ausschlagung
II. Haftung der Erbengemeinschaft
D. “Immer wieder gerne genommen”
I. “Falscher” Güterstand
II. Bindungswirkung gem. § 2271 BGB III. “Auf den Erbverzicht verzichten”
E. “Das ist meine Tante”
Pflichtteilsquote im “Normalfall”
F. “Zehn Jahre sind keine Zeit”
I. Gläubiger und Schuldner des Pflichtteilergänzungsanspruches
II. Klage gegen den Beschenkten aus § 2329 BGB
G. “Leider zu spät”
I. Fristen bei minderjährigen Beteiligten
II. Verjährung des Pflichtteilsanspruches
III. Ende der Hemmung durch Stufenklage
IV. Verjährung des Pflichtteilergänzungsanspruch-es gem. § 2325, 2329 BGB
V. Rechtsmittelfristen im Erbscheinsverfahren
H. “Ich rüge Verspätung”
I. Selbständigkeit der Stufen einer Stufenklage gem. § 254 ZPO
II. Mögliche Anträge in der 1. Stufe im Pflichtteilsprozess
III. Miterbe im Prozess ist Schuldner
IV. Haftungsbeschränkungsvorbehalt gem. §780 ZPO
V. Kostenentscheidung der Stufenklage
Referent: Stephan Rißmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Spezialist im Erbrecht (DVEV)
Status:
Kursnr.: 23-R135P
Beginn: Fr. 13.10.2023, 13:00 Uhr
Dauer: 5 Zeitstunden
Kursort: Frankfurt a. Main oder Offenbach
Gebühr: 279,65 € (235,00 € Netto)
HERA Fortbildungs GmbH
der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Tel. 069 77 06 24 - 0
Fax: 069 77 06 24 - 22
E-Mail: info@hera-fortbildung.de