Aktuelles Arbeitsrecht - KI und Arbeitsrecht
Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Arbeitsrecht und IT-Recht (5 h)
Wir werden Ihnen dieses Seminar als Hybrid-Veranstaltung anbieten:
Eine begrenzte Teilnehmerzahl kann vor Ort in Präsenz teilnehmen. Darüber hinaus ist eine Online-Teilnahme möglich.
Bitte buchen Sie das Online-Seminar unter 25-R157W hier.
Inhalt:
- Bedeutung potentieller Einsatzfelder der KI für das Arbeitsrecht
- KI und Datenschutz
- Mögliche Diskriminierung durch KI
- Algorithmisches Management
- Arbeitsrechtliche Weisungen durch künstliche Intelligenz
- Arbeitgeberaufgaben und algorithmisches Management
- Rechtsgrundlagen der Weisung und KI
- Gestuftes System der arbeitsrechtlichen Weisungen
- Wesentliche Datenschutzaspekte - Grundsätzliches Verbot in Art. 22 Abs. 1 DSGVO und Erlaubnistatbestände
- Verantwortlichkeit des Arbeitgebers bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beim Einsatz von KI
- Mitbestimmte Verfahren und Beteiligung des Betriebsrats
- Neuerungen durch die europäische KI-Verordnung und andere aktuelle Entwicklungen
Referent:
Prof. Dr. Martin Becker, Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Dozent an der Goethe Universität
zum Bürgerlichen Recht, Arbeits- und Zivilprozessrecht, Frankfurt a.M.
Status:
Kursnr.: 25-R157P
Beginn: Sa. 20.09.2025, 10:00 Uhr
Dauer: 5 Zeitstunden
Kursort: Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Gebühr: 279,65 € (235,00 € Netto)
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
HERA Fortbildungs GmbH
der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
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Fax: 069 77 06 24 - 22
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