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Aktuelles Arbeitsrecht - KI und Arbeitsrecht

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Arbeitsrecht und IT-Recht (5 h)


Wir werden Ihnen dieses Seminar als Hybrid-Veranstaltung anbieten:

Eine begrenzte Teilnehmerzahl kann vor Ort in Präsenz teilnehmen. Darüber hinaus ist eine Online-Teilnahme möglich.

Bitte buchen Sie das Online-Seminar unter 25-R157W hier.


Inhalt:


  1. Bedeutung potentieller Einsatzfelder der KI für das Arbeitsrecht
  2. KI und Datenschutz
  3. Mögliche Diskriminierung durch KI
  4. Algorithmisches Management
  5. Arbeitsrechtliche Weisungen durch künstliche Intelligenz
  6. Arbeitgeberaufgaben und algorithmisches Management
  7. Rechtsgrundlagen der Weisung und KI
  8. Gestuftes System der arbeitsrechtlichen Weisungen
  9. Wesentliche Datenschutzaspekte - Grundsätzliches Verbot in Art. 22 Abs. 1 DSGVO und Erlaubnistatbestände
  10. Verantwortlichkeit des Arbeitgebers bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beim Einsatz von KI
  11. Mitbestimmte Verfahren und Beteiligung des Betriebsrats
  12. Neuerungen durch die europäische KI-Verordnung und andere aktuelle Entwicklungen



Referent:
Prof. Dr. Martin Becker, Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Dozent an der Goethe Universität
zum Bürgerlichen Recht, Arbeits- und Zivilprozessrecht, Frankfurt a.M.


Status: Kurs abgeschlossen

Kursnr.: 25-R157P

Beginn: Sa. 20.09.2025, 10:00 Uhr

Dauer: 5 Zeitstunden

Kursort: Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Gebühr: 279,65 € (235,00 € Netto)


Datum
20.09.2025
Uhrzeit
10:00 - 16:00 Uhr
Ort
Bockenheimer Anlage 36, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main



Abgelaufen


HERA Fortbildungs GmbH
der Hessischen Rechtsanwaltschaft


Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Tel. 069 77 06 24 - 0
Fax: 069 77 06 24 - 22
E-Mail: info@hera-fortbildung.de

 

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