Live-Online-Seminar: Haftung und Strafbarkeit bei arzneimittelbedingten Gesundheitsschäden
Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Medizin- und Strafrecht (6 h)
- Kooperationsveranstaltung mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz und dem Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart -
Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten dann am Mittwoch, den 19.11.2025 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Inhalt:
Die Vermeidung arzneimittelbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen stellt eine Gemeinschaftsaufgabe aller am Arzneimittelverkehr beteiligten Personen und Institutionen dar. Kommt es durch die Anwendung von Arzneimitteln zu Gesundheitsschäden, stellt sich daher die Frage, wer hierfür unter welchen Voraussetzungen zivilrechtlich und strafrechtlich einzustehen hat. Diese Frage steht im Mittelpunkt des Vortrags, der sich in einem ersten Abschnitt zunächst neben den einschlägigen Normen den verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Arzneimittelverkehrs und den einzelnen an ihm teilhabenden Akteuren – insbesondere dem Arzneimittelproduzenten, dem behandelnden Arzt, dem das Arzneimittel an den Patienten abgebenden Apotheker sowie den den Arzneimittelverkehr bzw. die klinische Arzneimittelprüfung reglementierenden staatlichen Stellen – widmet. Sodann werden in einem zweiten Abschnitt – unter Darlegung der insoweit bestehenden Besonderheiten des Arzneimittelrechts und unter Berücksichtigung der arbeitsteiligen Ausgestaltung des Arzneimittelverkehrs – die maßgeblichen Haftungs- und Strafbarkeitsvoraussetzungen erörtert, um hieran anknüpfend in einem dritten Abschnitt für die einzelnen Fallgruppen arzneimittelbedingter Gesundheitsschädigungen die Frage einer möglichen Haftung bzw. Strafbarkeit der verschiedenen Akteure näher zu beleuchten. Im Vordergrund stehen:
- Gesundheitsschäden durch Nichtbehandlung
- Gesundheitsschäden durch allgemeine Nebenwirkungen
- Gesundheitsschäden durch fehlerhafte Arzneimittelanwendung
- Gesundheitsschäden aufgrund von Therapie- bzw. Indikationsfehlern
- Gesundheitsschäden durch bedenkliche Arzneimittel
- Gesundheitsschäden durch mangelhaft hergestellte Arzneimittel
- Gesundheitsschäden im Rahmen der klinischen Prüfung
- Gesundheitsschäden durch fehlerhafte Organisation der Arzneimitteltherapie
Neben Aspekten der klassischen Arzthaftung bzw. des Arztstrafrechts werden hierbei insbesondere auch Fragestellungen der Produkthaftung angesprochen.
Ein letzter Abschnitt beschäftigt sich schließlich mit spezifischen zivil- und strafrechtlichen Beweisfragen im Zusammenhang mit der Einstandspflicht für Arzneimittelschäden.
Referent:
Dr. Michael Mayer, Vorsitzender Richter am Landgericht, Koblenz
Status:
Kursnr.: 25-R192W
Beginn: Fr. 21.11.2025, 09:00 Uhr
Dauer: 6 Zeitstunden
Kursort: Online-Seminar
Gebühr: 273,70 € (230,00 € Netto)
HERA Fortbildungs GmbH
der Hessischen Rechtsanwaltschaft
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