Kursangebote
Fachwirte

Fortbildungslehrgang zum/zur geprüften Rechtsfachwirt/in / und zum/zur  Notarfachwirt/in

Nach mindestens 2-jähriger Berufstätigkeit als Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r in einer Kanzlei zum Zeitpunkt der Prüfung, besteht die Möglichkeit, an einer Fortbildungsprüfung zur/zum Geprüften Rechtsfachwirt/in bzw. zur/zum Notarfachwirt/in teilzunehmen (Achtung: Arbeitsplatz oder ständiger Wohnsitz in Hessen!)

Die HERA Fortbildungs GmbH bietet seit vielen Jahren in enger Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Frankfurt die vorbereitenden Lehrgänge für diese Prüfungsabschlüsse an.

Fachlich betreut werden die Lehrgänge von Frau Dr. Petra Kues (Rechtsanwältin, Geschäftsführerin der HERA Fortbildungs GmbH) und Frau Bub-Wessig (Rechtsfachwirtin). Für einen genaueren Einblick in die Lehrinhalte können Sie hier die Stundenpläne des aktuellen Rechtsfachwirt- bzw. Notarfachwirtkurses einsehen.

In den nächsten Jahren werden die Fachwirtprüfungen durch die Prüfungen zum/ zur Geprüften Berufsspezialisten und zum Bachelor Professional ersetzt (§ 53a BBiG).

Für die Fortbildungsprüfungen für den Notarbereich liegen die Verordnungen bereits vor (Geprüfter Berufsspezialist Notariat und Bachelor Professional im Notariat), für den Rechtsanwaltsbereich werden die Verordnungen frühestens in der ersten Jahreshälfte 2026 folgen.

Die Rechts- und Notarfachwirtprüfung wird daher im Juni 2026 zum letzten Mal stattfinden. 

Nur, wer sich bis zum 15.03.2026 anmeldet, kann noch an einer Fachwirtprüfung der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main teilnehmen und einen Fachwirtabschluss erwerben.

Bei Fragen zu den neuen Fortbildungsprüfungen für den Notarbereich wenden Sie sich bitte an die Notarkammer Frankfurt am Main (info@notarkammer-ffm.de).

Konkrete Informationen zu den Fortbildungsprüfungen im Rechtsanwaltsbereich sind noch nicht bekannt.
Sobald feststeht, welche Prüfungen in diesem Bereich angeboten werden, werden wir über unsere Website informieren.

Neue Studiengänge für Kanzleimitarbeiter/innen:

Wir erweitern unser Bildungsangebot und planen folgende qualifizierende Abschlüsse:

  • Bachelor Professional im Rechtsanwaltsfach
  • Geprüfter Berufsspezialist und Bachelor Professional im Notariat
  • Geprüfte/r Berufsspezialist/in im Insolvenzrecht
  • Geprüfte/r Berufsspezialist/in in Technologie und Marketing
  • Aufbaukurs zum Bachelor Professional für bereits geprüfte Rechtsfachwirte
  • Aufbaukurs zum Bachelor Professional für bereits geprüfte Notarfachwirte

Beginn voraussichtlich Herbst/Winter 2026

Die Lehrgänge richten sich an engagierte Fachkräfte, die ihre beruflichen Kompetenzen gezielt ausbauen und den nächsten Karriereschritt gehen möchten.

Die genauen Eckdaten, wie Umfang, Inhalte und Dauer der einzelnen Lehrgänge, werden in Kürze bekanntgegeben.

Interessierte können sich bereits jetzt unverbindlich vormerken lassen und erhalten alle Informationen zuerst, sobald die Planung abgeschlossen ist.

Gerne können Sie sich jetzt mit dem nachfolgenden Anmeldeformular für die neuen Kurse unverbindlich vormerken lassen.

Die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft ist eine geprüfte Weiterbildungs-Einrichtung und Mitglied von Weiterbildung Hessen e.V.

Bei Fragen können Sie uns gerne unter info@hera-fortbildung.de  kontaktieren.

 

 

 

Kursangebote / Kursdetails

Live-Online-Seminar: RVG in Strafsachen

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Strafrecht und für Mitarbeiter/innen der Anwaltskanzlei (5 h)


- Kooperationsveranstaltung mit  der Rechtsanwaltskammer Koblenz und dem Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart -


Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile  Internetverbindung.

Sie erhalten dann am Montag, 20.04.2026 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung  in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

Inhalt:

Seminarinhalt:

Das Online-Seminar richtet sich speziell an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

 In dem Seminar werden die besonderen anwaltsvergütungsrechtlichen Problematiken in Straf- und Bußgeldsachen betrachtet. Anhand zahlreicher praxisrelevanter Fälle werden die Voraussetzung für das Entstehen und die Höhe der Gebühren aufgezeigt. Betrachtet wird nicht nur die Vergütung der Wahlverteidigerin / des Wahlverteidigers, sondern auch die Besonderheiten bei der Abrechnung mit der Staatskasse durch die Pflichtverteidigerin / den Pflichtverteidiger. Aktuelle Rechtsprechung zum anwaltlichen Vergütungsrecht und Tipps zur Optimierung des Vergütungsaufkommens fließen in das Seminar mit ein.

 Themenschwerpunkte sind u.a.:

  • Änderungen durch das KostBRÄG 2025, insbesondere Betrachtung der Übergangsvorschriften
  • Zusätzliche Gebühren nach Nr. 4141 und 5115 VV RVG
  • Vergütungsvereinbarung: Aktuelle Rechtsprechung! Pflichtverteidiger?
  • Gebühren im Adhäsionsverfahren und Probleme im Zusammenhang mit einer Pflichtverteidigung
  • Einziehung und verwandte Maßnahmen, besondere Vergütung?
  • Kostenerstattung aus der Staatskasse nach Freispruch!
  • Vernehmungstermine und Haftprüfungstermine: Besonderheiten bei der Terminsgebühr!
  • Pflichtverteidigung: Rückwirkung der Bestellung
  • Pflichtverteidigung: Behandlung einer Zahlung auf die Vergütung durch den Mandanten oder einen Dritten! Ist diese auf die Pflichtverteidigervergütung anzurechnen?
  • Pflichtverteidigung: Wann können Wahlanwaltsgebühren angesetzt werden?
  • Pflichtverteidigung: Was zählt beim Längenzuschlag?

Dozent: Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“

 


Status: Anmeldung möglich

Kursnr.: 26-R152W

Beginn: Di. 21.04.2026, 09:00 Uhr

Dauer: 5 Zeitstunden

Kursort: Online-Seminar

Gebühr: 255,85 € (215,00 € Netto)

Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.

Datum
21.04.2026
Uhrzeit
09:00 - 14:45 Uhr
Ort
Online-Seminar





HERA Fortbildungs GmbH
der Hessischen Rechtsanwaltschaft


Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Tel. 069 77 06 24 - 0
Fax: 069 77 06 24 - 22
E-Mail: info@hera-fortbildung.de

 

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