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Aktuelles zur Betriebsprüfung und Statusfeststellung

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Arbeits-, Sozial-, Steuer-, Straf-, Handels- und Gesellschafts- oder Versicherungsrecht (5 h) 

Wir werden Ihnen dieses Seminar als Hybrid-Veranstaltung anbieten.

Eine begrenzte Teilnehmerzahl kann vor Ort in Präsenz teilnehmen. Darüber hinaus ist eine Online-Teilnahme möglich.


Bitte buchen Sie eine Online-Teilnahme unter der Kurs-Nr .24-R145W hier.


Inhalt:

Aktuelles und erste Erfahrungen zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens zum 1. April 2022 und aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsprüfung und Statusfeststellung


Das Risiko einer Falschberatung bei der Beurteilung, ob insbesondere bei freien Mitarbeitern eine Scheinselbständigkeit vorliegt, ist besonders groß. Die sozialrechtliche Frage, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, ist für die Betroffenen und die Arbeitgeber von herausragender Bedeutung. Die sozialrechtlichen, strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Folgen (um nur einige zu nennen) einer Fehlbeurteilung sind oft unüberschaubar.


Hinzu kommt, dass mindestens alle vier Jahre die Deutsche Rentenversicherung eine Betriebsprüfung im Unternehmen durchführt. Um Überraschungen zu vermeiden, kann zum einen vorab ein Statusfeststellungsverfahren angestrebt werden, zum anderen ist es unumgänglich, die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu kennen. Denn diese Rechtsprechung befindet sich ständig im Fluss (z.B. Honorarärzte, Notärzte, GmbH-Geschäftsführer,…). Hinzu kommt die Reform des Statusfeststellungsverfahrens zum 1. April 2022. Nur wer hier auf dem neuesten Stand ist, kann auch gut beraten.


In diesem Seminar werden die Änderungen durch die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV zum 1. April 2022, die rechtlichen Grundlagen der Betriebsprüfung und des Statusfeststellungsverfahrens, die unterschiedlichen Zuständigkeiten (Rentenversicherung und Einzugsstellen) sowie die versicherungsrechtliche bzw. beitragsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung (Themen sind hierbei u.a. Familienangehörige und GmbH-Geschäftsführer, Schein- bzw. Schönwetterselbstständigkeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung) anhand der aktuellsten Rechtsprechung und konkreter Fälle behandelt. Dabei werden auch die strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Folgen sowie prozessrechtliche Fragen (z.B. Beiladung, Streitwert, Drittanfechtung) erörtert werden. Ziel ist es, mit der neusten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, in jedem Fall gut zu beraten und Haftungsrisiken zu minimieren.



Zum Dozenten

Dr. Christian Link ist Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg und für das Krankenversicherungs-, Pflege- und Rentenversicherungsrecht und damit auch für Betriebsprüfungen und Statusfeststellungsverfahren zuständig. Er war über Jahre hinweg aber auch in den Gebieten SGB III und VII (Arbeitslosen- und Unfallversicherungsrecht) tätig. Von 2006 bis 2008 war er an das Bundessozialgericht in Kassel abgeordnet. Neben seiner richterlichen Tätigkeit kommentiert er im SGB III.

Dr. Christian Link ist Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg und für das Krankenversicherungs-, Pflege- und Rentenversicherungsrecht und damit auch für Betriebsprüfungen und Statusfeststellungsverfahren zuständig. Er war über Jahre hinweg aber auch in den Gebieten SGB III und VII (Arbeitslosen- und Unfallversicherungsrecht) tätig. Von 2006 bis 2008 war er an das Bundessozialgericht in Kassel abgeordnet. Neben seiner richterlichen Tätigkeit kommentiert er im SGB III.


Status: Anmeldung möglich

Kursnr.: 24-R145P

Beginn: Mi. 13.11.2024, 09:00 Uhr

Dauer: 5 Zeitstunden

Kursort: Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Gebühr: 279,65 € (235,00 € Netto)


Datum
13.11.2024
Uhrzeit
09:00 - 15:00 Uhr
Ort
Bockenheimer Anlage 36, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main





HERA Fortbildungs GmbH
der Hessischen Rechtsanwaltschaft


Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Tel. 069 77 06 24 - 0
Fax: 069 77 06 24 - 22
E-Mail: info@hera-fortbildung.de

 

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