Live-Online-Seminar: RVG Neuerungen 2025
Fortbildungsveranstaltung für RechtsanwältInnen und für qualifizierte MitarbeiterInnen der Anwaltskanzlei (3 h)
- Kooperationsveranstaltung mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz und dem Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart -
Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten dann am Mittwoch, 23.04.2025 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Inhalt:
Der Workshop richtet sich speziell an
- Rechtsanwaltsfachangestellte
- Rechtsfachwirt/e/innen
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
Der deutsche Bundestag hat am 31.1.2025 Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes im Rahmen eines KostBRÄG 2025 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 21.3.2025 zugestimmt. Die Änderungen treten dann am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung im BGBl folgenden Kalendermonats in Kraft. Inkrafttreten wird der 1.5. oder 1.6.2025 sein.
Themenschwerpunkte sind u. a.
- Anhebung der Gebührentabellen
- Anhebung der PKH-Tabelle und Fortführung der Gegenstandswertstufen
- Anhebung der Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in Straf- und Bußgeldsachen
- Übergangsvorschriften: Wann ist noch die „alte“ Gebührentabelle anzuwenden und wann die „neue“ Gebührentabelle? Die Erläuterungen erfolgen an zahlreichen Beispielen und für verschiedene Tätigkeitsbereiche: Außergerichtliche Vertretung und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, verwaltungsrechtliche und sozialrechtliche Angelegenheiten, Straf- und Bußgeldsachen
- Anhebung der Verfahrenswerte in verschiedenen Familiensachen: Kindschaftssachen, Gewaltschutzsachen, Hausratsachen, Ehewohnungssachen, Abstammungssachen
- Terminsgebühr in Kindschaftssachen auch bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren!
- Erweiterung des § 15a Abs. 2 RVG und seine Auswirkungen in der Praxis (z. B. in Bausachen)
- Klarstellung zur Geschäftsgebühr in Inkassosachen: Wann liegt ein einfacher Fall (0,5 Geschäftsgebühr) vor!
- Gegenstandswert in Mietsachen für Klagen wegen überhöhter Miete wird geregelt!
Nur eine begrenzte Teilnehmerzahl möglich! Ersatztermin am 28.04.2025.
Dozent:
Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“
Status:
Kursnr.: 25-R193W
Beginn: Fr. 25.04.2025, 09:00 Uhr
Dauer: 3 Zeitstunden
Kursort: Online-Seminar
Gebühr: 166,60 € (140,00 € Netto)
HERA Fortbildungs GmbH
der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Tel. 069 77 06 24 - 0
Fax: 069 77 06 24 - 22
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