Live-Online-Seminar: RVG in Strafsachen
Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Strafrecht und für Mitarbeiter/innen der Anwaltskanzlei (5 h)
- Kooperationsveranstaltung mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz und dem Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart -
Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten dann am Montag, 20.04.2026 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.
Inhalt:
Seminarinhalt:
Das Online-Seminar richtet sich speziell an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
In dem Seminar werden die besonderen anwaltsvergütungsrechtlichen Problematiken in Straf- und Bußgeldsachen betrachtet. Anhand zahlreicher praxisrelevanter Fälle werden die Voraussetzung für das Entstehen und die Höhe der Gebühren aufgezeigt. Betrachtet wird nicht nur die Vergütung der Wahlverteidigerin / des Wahlverteidigers, sondern auch die Besonderheiten bei der Abrechnung mit der Staatskasse durch die Pflichtverteidigerin / den Pflichtverteidiger. Aktuelle Rechtsprechung zum anwaltlichen Vergütungsrecht und Tipps zur Optimierung des Vergütungsaufkommens fließen in das Seminar mit ein.
Themenschwerpunkte sind u.a.:
- Änderungen durch das KostBRÄG 2025, insbesondere Betrachtung der Übergangsvorschriften
- Zusätzliche Gebühren nach Nr. 4141 und 5115 VV RVG
- Vergütungsvereinbarung: Aktuelle Rechtsprechung! Pflichtverteidiger?
- Gebühren im Adhäsionsverfahren und Probleme im Zusammenhang mit einer Pflichtverteidigung
- Einziehung und verwandte Maßnahmen, besondere Vergütung?
- Kostenerstattung aus der Staatskasse nach Freispruch!
- Vernehmungstermine und Haftprüfungstermine: Besonderheiten bei der Terminsgebühr!
- Pflichtverteidigung: Rückwirkung der Bestellung
- Pflichtverteidigung: Behandlung einer Zahlung auf die Vergütung durch den Mandanten oder einen Dritten! Ist diese auf die Pflichtverteidigervergütung anzurechnen?
- Pflichtverteidigung: Wann können Wahlanwaltsgebühren angesetzt werden?
- Pflichtverteidigung: Was zählt beim Längenzuschlag?
Dozent: Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“
Status:
Kursnr.: 26-R152W
Beginn: Di. 21.04.2026, 09:00 Uhr
Dauer: 5 Zeitstunden
Kursort: Online-Seminar
Gebühr: 255,85 € (215,00 € Netto)
HERA Fortbildungs GmbH
der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Tel. 069 77 06 24 - 0
Fax: 069 77 06 24 - 22
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