Live-Online-Seminar: KI und Arbeitsrecht
Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Arbeitsrecht und IT-Recht (5 h)
Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten dann am Donnerstag, den 18.09.2025 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.
Bitte buchen Sie eine Präsenzteilnahme unter 25-R157P hier.
Inhalt:
- Bedeutung potentieller Einsatzfelder der KI für das Arbeitsrecht
- KI und Datenschutz
- Mögliche Diskriminierung durch KI
- Algorithmisches Management
- Arbeitsrechtliche Weisungen durch künstliche Intelligenz
- Arbeitgeberaufgaben und algorithmisches Management
- Rechtsgrundlagen der Weisung und KI
- Gestuftes System der arbeitsrechtlichen Weisungen
- Wesentliche Datenschutzaspekte - Grundsätzliches Verbot in Art. 22 Abs. 1 DSGVO und Erlaubnistatbestände
- Verantwortlichkeit des Arbeitgebers bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beim Einsatz von KI
- Mitbestimmte Verfahren und Beteiligung des Betriebsrats
- Neuerungen durch die europäische KI-Verordnung und andere aktuelle Entwicklungen
Referent:
Prof. Dr. Martin Becker, Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Dozent an der Goethe Universität
zum Bürgerlichen Recht, Arbeits- und Zivilprozessrecht, Frankfurt a.M.
Status:
Kursnr.: 25-R157W
Beginn: Sa. 20.09.2025, 10:00 Uhr
Dauer: 5 Zeitstunden
Kursort: Online-Seminar
Gebühr: 267,75 € (225,00 € Netto)
HERA Fortbildungs GmbH
der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Tel. 069 77 06 24 - 0
Fax: 069 77 06 24 - 22
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